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Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWpeak bis inklusive der Fördergrenze von 50 kWpeak sowie neu installierte Stromspeicher bis zu einer Fördergrenze 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlage).

 

Ein Antrag auf Förderung kann von österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer) gestellt werden.

  • 275 Euro/kWp für freistehende PV-Anlagen/Aufdach ovn 5-50 kWp
  • ab 350 Euro /kWh für Stromspeicher

genauere Infos zur Förderung – hier