Förderungen
Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher der ÖMAG 2023 nächster Fördercall 23.08.2023 17.00 Uhr
Die Termine für die Fördercalls von Photovoltaik-Anlagen stehen fest. Anträge können auf eag-abwicklungsstelle.at eingereicht werden.
Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Photovoltaik-Anlage. Darum hat das Klimaschutzministerium das Budget für die Photovoltaikförderung im heurigen Jahr nochmal massiv aufgestockt. Insgesamt werden 2023 rund 600 Millionen Euro an Förderungen ausgeschüttet. In der ersten Runde stehen über 250 Millionen Euro zur Verfügung.
Wesentliche Eckpunkte und Neuerungen im Jahr 2023
- 23.08 – 6.09.2023 – 17:00 Uhr Start des dritten Fördercalls für PV-Anlagen und Speicher.
- Übersicht der Fördercalls:
- März – Erster Call von 23.3.-6.4.2023
- Juni – Zweiter Call von 14.6.-28.6.2023
- August – Dritter Call von 23.8.-6.9.2023 (nur Kategorie A und B)
- Oktober – Vierter Call von 9.10.-23.10.2023
- Neues Rekord-Jahresbudget für PV und Stromspeicher
- EUR 328 Mio Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
- EUR 268 Mio Zusatzbudget für nicht bedeckte EAG-Anträge über den Klima- und Energiefonds
- Infos zum Zusatzbudget: Privatpersonen, die eine klassische Aufdachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowattpeak beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Dafür muss bei der regulären Antragstellung über eag-abwicklungsstelle.at nur die Zustimmung erteilt werden, dass man sich für eine Weiterleitung der Daten an die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds einverstanden erklärt. Dann werden die Anträge, die nicht über das EAG bedient werden können, automatisch weitergeleitet. Es ist also kein weiterer Antrag zu stellen.
- Fixer Fördersatz für PV-Anlagen der Kategorien A und B (bis 20 kWp)
- Die Reihung erfolgt nach dem Einreichzeitpunkt.
- Erleichterungen für Privatpersonen (= Verbraucher:innen nach dem KSchG)
- Zeitpunkt der Antragstellung
- Die Einreichung des Förderantrags ist ab jetzt auch nach Beginn der Arbeiten möglich. Der Erstantrag ist einzureichen, bevor die PV-Anlage in Betrieb genommen wird.
- Wenn vor Inbetriebnahme bereits ein gültiger Erstantrag gestellt wurde, ist eine erneute Einreichung des Förderantrags auch später (also nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde) möglich. Das dient vor allem als Erleichterung für Personen, die in der Vergangenheit einen gültigen Erstantrag gestellt haben, aber noch keine Förderung erhalten haben. Diese Personen können somit – nach gültigem Erstantrag – nicht nur mit dem Bau der Arbeiten beginnen, sondern auch die Anlage in Betrieb nehmen.
- Diese Regelungen gelten nicht, wenn bereits vor dem 21. April 2022 mit den Arbeiten begonnen wurde.
- Kopierfunktion der Antragsdaten
- Wenn in der Vergangenheit bereits ein Antrag gestellt wurde, können die Daten durch die Kopierfunktion einfach in den neuen Antrag übernommen werden.
- Zeitpunkt der Antragstellung
Update Leitfaden Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher _ Fördercall 23.08.2023 nur Kategorie A und B
3. Förderstart ist am 23.08.2023um 17 Uhr; Förderstelle ist die OeMAG – www.oem-ag.at
Im PDF findest Du den gesamten Leitfaden wie der oder die Förderanträge einzureichen sind.
EAG_IVZ_Leitfaden_Kopierfunktion_
Viel Erfolg!
Beginn der Antragstellung: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen (gem. § 56 EAG idgF) für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab dem 23.08.2023, 17:00 Uhr MESZ eingebracht werden.
Nach Beginn der Ticketziehung am 23.08.2023 ist die Vervollständigung erst ab dem Folgetag möglich. Die Information zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie in Ihrem Bestätigungsmail nach Ticketziehung.
- Ticketziehung: Steigen Sie zwischen 23.08.2023 und 4.09.2023 ausschließlich über die OeMAG-Homepage (www.oem-ag.at) ein. Löschen Sie ggf. vorher gespeicherte COOKIE-Dateien, Browserverlauf und Cache.
- Reihung der Anträge: Bitte beachten Sie, dass folgende Reihungskriterien für die Förderanträge (Photovoltaik und Stromspeicher) maßgeblich sind:
- Kategorie A (0,01 – 10 kWp)und Kategorie B (> 10 – 20 kWp) : Einreichzeitpunkt (“first-come-first-served”- bzw. Windhund-Prinzip)
- Kategorie C (> 20 – 100 kWp) und Kategorie D (> 100 – 1.000 kWp): Förderbedarf in Euro/kWp und EinreichzeitpunktKategoriezuteilung (A, B, C oder D): Der Förderantrag wird automatisch anhand der Modulspitzenleistung in kWp im gezogenen Ticket einer Kategorie (A, B, C oder D) zugeordnet. Bei Erweiterung ihrer Photovoltaikanlage ziehen Sie bitte nur ein Ticket für die Modulspitzenleistung in kWp der Erweiterung.
Einreichung Stromspeicher (Neuerrichtung)
Das Ticket für Stromspeicher kann nur über den Förderantrag für die Photovoltaikanlage (Neuanlage oder Photovoltaik-Erweiterung) gezogen werden. Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht mehr möglich. Stromspeichererweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderung. Gefördert werden maximal 50 kWh Nettokapazität (der Speicher darf größer 50 kWh errichtet werden, jedoch werden davon nur 50 kWh für die Förderung anerkannt).
Versorgungssicherheit im ländlichen Raum "Energieautarke Bauernhöfe" ab 15.02.2023
Mit 15.02.2023 startet die Programmausschreibung „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – energieautarke Bauernhöfe“. Es stehen bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Planung und Einreichung ist ausreichend Zeit!
Link für Online-Antragstellung:
Informationen für Dein Projekt findest du im LEITFADEN.
Wer wird gefördert?
Förderungsanträge können von BewirtschafterInnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechender LFBIS-Betriebsnummer gestellt werden.
Was wir gefördert?
Modul A – „Einzelmaßnahmen“ Photovoltaik, Nachrüstung Speicher, LED
Einreichung vor Umsetzung bzw. rechtsverbindlichen Bestellung
Die Anlage muss innerhalb von 36 Monaten ab Förderzusage umgesetzt und in Betrieb genommen werden.
Photovoltaik
0-10 kWp € 285,-
10-20 kWp € 250,-
20-50 kWp € 180,-
Stromspeicher € 200,- pro kWh mind. 4 kWh Obergrenze bis 50 kWh
Gefördert werden Stromspeicher, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Biomassekessel, E-Mobilität oder auch die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes. In Summe stehen bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro dafür aus Mitteln des Klimaschutzministeriums zur Verfügung. Die Förderhöhe pro Betrieb ist auf 250.000 Euro begrenzt.
Das Programm ist modular aufgebaut: Modul A „Einzelmaßnahmen“, Modul B „Gesamtenergiekonzept“, Modul C „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“ und Modul D „Notstrom“. Das bedeutet, dass neben Einzelmaßnahmen auch Gesamtlösungen gefördert werden können. Die Förderanträge müssen, mit Ausnahme des Moduls D, vor Umsetzung eingereicht werden.
„Raus aus Öl und Gas“ - Förderung 2021-2022 wird auch 2023-2024 weitergeführt!
Privat
Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizsystems gegen einen hocheffizienten oder klimafreundlichen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und – wo dies nicht möglich ist – auf eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung mit bis zu 7.500 Euro Förderung unterstützt. Für alle Förderanträge ab den 12.9.2022 wird zusätzlich ein „Raus aus Gas“ Bonus in der Höhe von 2.000 Euro vergeben, wenn ein gasbetriebenes Heizungssystem gegen eine klimafreundliche Alternative ausgetauscht wird. Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus in Höhe von € 1.500,- vergeben werden.
Mehrgeschoßiger Wohnbau
Gebäudeeigentümer:innen werden beim Tausch eines fossilen Heizsystems gegen einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und – wo dies nicht möglich ist – auf eine klimafreundliche Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung mit bis zu 15.000 Euro Förderung unterstützt. Auch hier kann bei Förderanträgen ab 12.9.2022 bei einem Tausch weg vom Gas hin zu einer klimafreundlichen Alternative je nach Größe der Anlage ein zusätzlicher „Raus aus Gas“-Bonus zwischen 2.000 und 4.000 Euro lukriert werden! Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich – je nach Größe der Kollektorfläche – ein Solarbonus von bis zu € 4.000,- vergeben werden. Um die Zentralisierung des Heizsystems im Mehrgeschossigen Wohnbau noch attraktiver zu machen, wird die aktuelle Pauschale auf 3.000 Euro pro angeschlossener Wohnung angehoben. Als „Raus aus Gas“ Zuschlag können hier nochmals zusätzlich 600 EURO je Wohneinheit beim Tauch eines gasbetriebenen Heizsystems ab 12.9.2022 lukriert werden.
Betriebe
Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine klimafreundliche Technologie (hocheffizienter oder klimafreundlicher Nah- bzw. Fernwärmeanschluss, Biomasseheizung oder Wärmepumpe) mit überwiegend betrieblicher Nutzung.
Für Wärmepumpen max. € 4.000,- (mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert).-
Förderung: Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah/Fernwärme, Holzzentralheizung (auch Holzvergaser) oder Wärmepumpe.
(Raus aus Öl, Gas, Kohle/Allesbrenner und strombetriebene Nacht- u. Direktspeicheröfen)
Förderbar sind alle angefallenen Arbeiten ab 01.01.2021 und können nachträglich eingereicht werden.
Registrierungen können so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen aber bis längstens 31.12.2022. Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage sowie die Antragstellung muss innerhalb von 26 Wochen nach Registrierung erfolgen.
Informationen zur Förderungsaktion finden Sie im Informationsblatt „Raus aus Öl und Gas“ für Private 2021/2022.
Hier geht es zur Online-Registrierung „Raus aus Öl und Gas“ für 2021/2022
Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Solargründach Förderung der Stadt Linz
Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG im Linzer Stadtgebiet die Installation von Photovoltaikanlagen und/oder Stromspeicher. Wird gleichzeitig eine Dachbegrünung und eine PV-Anlage errichtet bzw. auf einen bestehenden Gründach eine PV-Anlage installiert, so gibt es eine erhöhte Förderung für PV-Anlagen.
Hinweis:
Photovoltaik-Kleinstanlagen (Balkonkraftwerke) werden nicht gefördert!
Empfehlung für Photovoltaikanlagen, die nicht direkt in die Dachfläche integriert werden können:
In diesem Fall bitten wir Sie, vor der Installation der Anlage das städtische Ortsbildservice zu kontaktieren, um eventuelle Optimierungsmöglichkeiten für Ihre geplante Fotovoltaikanlage im Hinblick auf den Schutz des Ortsbildes zu besprechen.
Vorgangsweise:
- Antrag mit untenstehendem Formular herunterladen
- Förderungsantrag inklusive Beilagen an
Magistrat
Planung, Technik und Umwelt – Stadtklimatologie und Umwelt
Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
bzw. ptu.sku@mag.linz.at senden.
- Näheres zu den Förderbedingungen bzw. zur Abwicklung der Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Förderformular.Förderhöhe Photovoltaikanlage:
- 125,– Euro für pro installiertem Kilowatt Maximalleistung der Anlage (kW Peak)
- Maximale Förderhöhe: 625,– Euro
Förderhöhe Solargründach:
- 225,– Euro pro kWp
- Maximale Förderhöhe: 1.125,– Euro
Förderhöhe Stromspeicher:
- 100,– Euro pro kWh
- Maximale Förderhöhe 2.000,– Euro
Hinweis Stromspeicher:
Wurde bzw. wird die Investitionsförderung für Stromspeicher von der OeMAG- in Anspruch genommen, so wird von der Stadt Linz der Stromspeicher nicht gefördert.
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB)
- Spezielle Förderungsrichtlinien für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen (PDF, 224kB)
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Firmen, Organisationen) – Förderansuchen
- Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Privatpersonen) – Förderansuchen
Weiterführende Links
- Bauanzeige
- Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (OeMAG)
- Solardachkataster der Stadt Linz
Förderung für E-Mobilität und Wallbox
Neben der Förderung von Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, auch eine Förderung für Ladeinfrastruktur
(Wallboxen oder intelligente Ladekabel) zu beantragen.
Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:
• 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder
• 600 Euro für eine Wallbox (Heimladestation)
in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
• 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox
in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
• 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Lade–
station mit Lastmanagement bei Installation in einem
Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das Projekt erforderlich.
Registrierung (Schritt 1)
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.emob.klimafonds.gv.at/registrierung und ist in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets, längstens bis 31.03.2023 möglich.
Folgende Daten werden dafür benötigt:
• Angaben zum/zur AntragstellerIn (Vor- und Nachname und Geburtsdatum)
• Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)
• E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer
• Projektdaten (Art des Elektrofahrzeuges und/oder Art der Ladeinfrastruktur; voraussichtliches Lieferdatum
bzw. Rechnungsdatum
Leitfaden Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher 2022 (EAG)2021
Förderstart ist am 21. April, 17 Uhr; Förderstelle ist die OeMAG – www.oem-ag.at
Im PDF findest Du den gesamten Leitfaden wie der oder die Förderanträge einzureichen sind.
Leitfaden Förderansuchen gesamt
Viel Erfolg!
Es kann noch in den verschiedenen Kategorien A bis D bis zum 19.05.2022 bzw. 2.06.2022 ein Ticket gelöst und der Antrag binnen 7 Tagen vervollständigt werden.
Beginn der Antragstellung: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen (gem. § 56 EAG idgF) für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab dem 21.04.2022, 17:00 Uhr MESZ eingebracht werden.
Im Zeitfenster vom 21. April bis 02. Juni 2022 findet der erste Fördercall für Investitionszuschüsse – Photovoltaikanlagen und Stromspeicher – nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) statt.
Die Fördercalls für die Technologien Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Anlagen auf Basis von Biomasse finden Sie in der Tabelle unten.
Die Einreichung von Förderanträgen ist nur innerhalb des jeweiligen Zeitraums möglich. Nach Beginn der Ticketziehung für Photovoltaik und Stromspeicher am 21.04.2022 ist die Vervollständigung erst ab dem Folgetag möglich. Die Information zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie in Ihrem Bestätigungsmail nach der Ticketziehung.
Je nach Technologie sind folgende Fördermittel sowie fixe bzw. höchstzulässige Fördersätze per Verordnung festgelegt:
Technologie | Fördercalls | Fördermittel | Fördersätze |
Photovoltaikanlangen und Stromspeicher |
Kategorie A: Kategorie B, C und D: |
Kategorie A: 40 Mio. Euro Kategorie B: 20 Mio. Euro Kategorie C: 20 Mio. Euro Kategorie D: 20 Mio. Euro |
Kategorie A: 285 Euro/kWp Kategorie B: 250 Euro/kWp (max.) Kategorie C: 180 Euro/kWp (max.) Kategorie D: 170 Euro/kWp (max.) Speicher: 200 Euro/kWh |
Solarbonus ist da! | Jetzt 1.500 Euro holen: Solar statt Öl und Gas
Seit 4.04.2022 gibt es für Private 1.500 Euro im Rahmen der Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“, wenn beim Kesseltausch zusätzlich eine Solarwärme-Anlage installiert wird. Anbei das Infoblatt der KPC, man kann ab sofort Förderanträge stellen.
Der Solarbonus ist mit der Landesförderung kombinierbar.
Alle Infos https://www.solarwaerme.at/foerderuebersicht-privat/
Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH
Förder-Turbo für Photovoltaikanlagen in Kärnten
Mit dem neuen Förderangebot können sich Kärntnerinnen und Kärntner bis zu 70 Prozent der Errichtungskosten für eine Photovoltaikanlage zurückholen.
Errichtet der Besitzer eines Einfamilienhauses also eine PV-Anlage mit 10 kWp, so erhält er dafür vom Bund 2.500 Euro und vom Land 4.800 Euro Förderung, gesamt 7.300 Euro. Gedeckelt ist die Förderhöhe mit 70 Prozent der Gesamtkosten. „Eine Photovoltaikanlage am Eigenheim produziert nicht nur saubere Energie, sondern senkt auch die Stromkosten. Das schon die Umwelt und die Geldbörse.
„Sauber Heizen für Alle“ – bis zu 100 % Förderung für einkommensschwache private Haushalte
Mit der Aktion “Sauber Heizen für Alle” unterstützt das Bundesministerium einkommensschwache private Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizsysteme.
Ab 03.01.2022 ist die Online-Registrierung möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2022 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung werden die übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet. Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht. Erst danach erfolgt die Antragstellung.