Förderungen
Förderung für E-Mobilität und Wallbox
Neben der Förderung von Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, auch eine Förderung für Ladeinfrastruktur
(Wallboxen oder intelligente Ladekabel) zu beantragen.
Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:
• 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder
• 600 Euro für eine Wallbox (Heimladestation)
in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
• 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox
in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
• 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Lade–
station mit Lastmanagement bei Installation in einem
Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das Projekt erforderlich.
Registrierung (Schritt 1)
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.emob.klimafonds.gv.at/registrierung und ist in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets, längstens bis 31.03.2023 möglich.
Folgende Daten werden dafür benötigt:
• Angaben zum/zur AntragstellerIn (Vor- und Nachname und Geburtsdatum)
• Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)
• E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer
• Projektdaten (Art des Elektrofahrzeuges und/oder Art der Ladeinfrastruktur; voraussichtliches Lieferdatum
bzw. Rechnungsdatum
Update Leitfaden Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher _ Fördercall 21.06.2022
2. Förderstart ist am 21.06.2022 um 17 Uhr; Förderstelle ist die OeMAG – www.oem-ag.at
Im PDF findest Du den gesamten Leitfaden wie der oder die Förderanträge einzureichen sind.
EAG_IVZ_Leitfaden_Kopierfunktion_23.06.2022
Viel Erfolg!
Beginn der Antragstellung: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen (gem. § 56 EAG idgF) für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab dem 21.06.2022, 17:00 Uhr MESZ eingebracht werden.
Nach Beginn der Ticketziehung am 21.06.2022 ist die Vervollständigung erst ab dem Folgetag möglich. Die Information zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie in Ihrem Bestätigungsmail nach Ticketziehung.
- Ticketziehung: Steigen Sie zwischen 21.06.2022 und 19.07.2022 ausschließlich über die OeMAG-Homepage (www.oem-ag.at) ein. Löschen Sie ggf. vorher gespeicherte COOKIE-Dateien, Browserverlauf und Cache.
- Reihung der Anträge: Bitte beachten Sie, dass folgende Reihungskriterien für die Förderanträge (Photovoltaik und Stromspeicher) maßgeblich sind:
- Kategorie A (0,01 – 10 kWp): Einreichzeitpunkt (“first-come-first-served”- bzw. Windhund-Prinzip)
- Kategorie B (> 10 – 20 kWp), Kategorie C (> 20 – 100 kWp) und Kategorie D (> 100 – 1.000 kWp): Förderbedarf in Euro/kWp und Einreichzeitpunkt
Kategoriezuteilung (A, B, C oder D): Der Förderantrag wird automatisch anhand der Modulspitzenleistung in kWp im gezogenen Ticket einer Kategorie (A, B, C oder D) zugeordnet. Bei Erweiterung ihrer Photovoltaikanlage ziehen Sie bitte nur ein Ticket für die Modulspitzenleistung in kWp der Erweiterung.
Einreichung Stromspeicher (Neuerrichtung)
Das Ticket für Stromspeicher kann nur über den Förderantrag für die Photovoltaikanlage (Neuanlage oder Photovoltaik-Erweiterung) gezogen werden. Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht mehr möglich. Stromspeichererweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderung. Gefördert werden maximal 50 kWh Nettokapazität (der Speicher darf größer 50 kWh errichtet werden, jedoch werden davon nur 50 kWh für die Förderung anerkannt).
Leitfaden Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher 2022 (EAG)2021
Förderstart ist am 21. April, 17 Uhr; Förderstelle ist die OeMAG – www.oem-ag.at
Im PDF findest Du den gesamten Leitfaden wie der oder die Förderanträge einzureichen sind.
Leitfaden Förderansuchen gesamt
Viel Erfolg!
Es kann noch in den verschiedenen Kategorien A bis D bis zum 19.05.2022 bzw. 2.06.2022 ein Ticket gelöst und der Antrag binnen 7 Tagen vervollständigt werden.
Beginn der Antragstellung: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen (gem. § 56 EAG idgF) für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab dem 21.04.2022, 17:00 Uhr MESZ eingebracht werden.
Im Zeitfenster vom 21. April bis 02. Juni 2022 findet der erste Fördercall für Investitionszuschüsse – Photovoltaikanlagen und Stromspeicher – nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) statt.
Die Fördercalls für die Technologien Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Anlagen auf Basis von Biomasse finden Sie in der Tabelle unten.
Die Einreichung von Förderanträgen ist nur innerhalb des jeweiligen Zeitraums möglich. Nach Beginn der Ticketziehung für Photovoltaik und Stromspeicher am 21.04.2022 ist die Vervollständigung erst ab dem Folgetag möglich. Die Information zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie in Ihrem Bestätigungsmail nach der Ticketziehung.
Je nach Technologie sind folgende Fördermittel sowie fixe bzw. höchstzulässige Fördersätze per Verordnung festgelegt:
Technologie | Fördercalls | Fördermittel | Fördersätze |
Photovoltaikanlangen und Stromspeicher |
Kategorie A: Kategorie B, C und D: |
Kategorie A: 40 Mio. Euro Kategorie B: 20 Mio. Euro Kategorie C: 20 Mio. Euro Kategorie D: 20 Mio. Euro |
Kategorie A: 285 Euro/kWp Kategorie B: 250 Euro/kWp (max.) Kategorie C: 180 Euro/kWp (max.) Kategorie D: 170 Euro/kWp (max.) Speicher: 200 Euro/kWh |
Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher 2022 (EAG)2021
Förderstart ist am 21. April, 17 Uhr; Förderstelle ist die OeMAG – www.oem-ag.at
Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für PV-Anlagen und Stromspeicher können ab dem 21.04.2022, 17:00 Uhr eingebracht werden. Nach Beginn der Ticketziehung am 21.04.2022 ist die Vervollständigung bei Einreichung am 21. April erst ab dem Folgetag (18 h später) möglich. Förderanträge ab dem zweiten Tag des Fördercalls können sofort mit der Vervollständigung des Antrags fortsetzen.
Der Förderantrag ist innerhalb von 168 Stunden (7 Tage) ab Ticketziehung zu vervollständigen. Information zur Möglichkeit der Vervollständigung befinden sich auch im Bestätigungsmail nach Ticketziehung.
Förderung für die Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen und damit in Zusammenhang gleichzeitig errichtete neue Stromspeicher im Kalenderjahr 2022. Bei Investitionszuschüssen handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zur PV- sowie Stromspeicheranlage. Bei PV-Anlagen wird jedes einzelne kWp, bei Stromspeicher wird jede einzelne kWh, mit einem bestimmten Fördersatz (€/kWp bzw. €/kWh) unterstützt.
Bitte beachten Sie: Ein Förderantrag kann NUR auf der Homepage der OeMAG gestellt werden. Einen ausführlichen Leitfaden zur Antragstellung finden Sie hier.
Anwendbar für
- PV-Neuanlagen/Erweiterungen für die ersten 1.000 kWp
- Neue Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp)
- natürliche und juristische Personen
- Projekte bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung
- der Beginn der Arbeiten noch nicht begonnen wurde (Def. siehe VO)
- alle für die Errichtung erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen vorliegen
Solarbonus ist da! | Jetzt 1.500 Euro holen: Solar statt Öl und Gas
Seit 4.04.2022 gibt es für Private 1.500 Euro im Rahmen der Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“, wenn beim Kesseltausch zusätzlich eine Solarwärme-Anlage installiert wird. Anbei das Infoblatt der KPC, man kann ab sofort Förderanträge stellen.
Der Solarbonus ist mit der Landesförderung kombinierbar.
Alle Infos https://www.solarwaerme.at/foerderuebersicht-privat/
Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH
Förder-Turbo für Photovoltaikanlagen in Kärnten
Mit dem neuen Förderangebot können sich Kärntnerinnen und Kärntner bis zu 70 Prozent der Errichtungskosten für eine Photovoltaikanlage zurückholen.
Errichtet der Besitzer eines Einfamilienhauses also eine PV-Anlage mit 10 kWp, so erhält er dafür vom Bund 2.500 Euro und vom Land 4.800 Euro Förderung, gesamt 7.300 Euro. Gedeckelt ist die Förderhöhe mit 70 Prozent der Gesamtkosten. „Eine Photovoltaikanlage am Eigenheim produziert nicht nur saubere Energie, sondern senkt auch die Stromkosten. Das schon die Umwelt und die Geldbörse.
„Raus aus Öl und Gas“ - Förderung 2021-2022
„Raus aus Öl und Gas“
Förderhöhe beträgt bis zu € 7.500 (max. 50% der Investitionskosten).
Für Wärmepumpen max. € 4.000,- (mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert).
Förderung: Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah/Fernwärme, Holzzentralheizung (auch Holzvergaser) oder Wärmepumpe.
(Raus aus Öl, Gas, Kohle/Allesbrenner und strombetriebene Nacht- u. Direktspeicheröfen)
Förderbar sind alle angefallenen Arbeiten ab 01.01.2021 und können nachträglich eingereicht werden.
Registrierungen können so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen aber bis längstens 31.12.2022. Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage sowie die Antragstellung muss innerhalb von 26 Wochen nach Registrierung erfolgen.
Informationen zur Förderungsaktion finden Sie im Informationsblatt „Raus aus Öl und Gas“ für Private 2021/2022.
Hier geht es zur Online-Registrierung „Raus aus Öl und Gas“ für 2021/2022
Landesförderung inkl. Bundesförderung im Überblick:
Oberösterreich € 11.400,-
Niederösterreich € 10.500,-
Kärnten € 13.500,-
Tirol € 15.500,-
Salzburg € 10.500,-
Steiermark € 9.900,-
Wien € 12.500,-
Burgenland € 11.000,-
Vorarlberg € 11.500,-
„Sauber Heizen für Alle“ – bis zu 100 % Förderung für einkommensschwache private Haushalte
Mit der Aktion “Sauber Heizen für Alle” unterstützt das Bundesministerium einkommensschwache private Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizsysteme.
Ab 03.01.2022 ist die Online-Registrierung möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2022 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung werden die übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet. Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht. Erst danach erfolgt die Antragstellung.
Speicherförderung der Stadt Linz
Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG im Linzer Stadtgebiet die Installation
- von Photovoltaikanlagen für Firmen, Betriebe, Vereine etc.
- und Photovoltaikanlagen und/oder Stromspeicher für Privatpersonen.
Förderhöhe Photovoltaikanlage:
- 250,– Euro für pro installiertem Kilowatt Maximalleistung der Anlage (kW Peak)
- Für Anlagen, deren Ausrichtung wesentlich von der Südrichtung abweicht, reduziert sich der Förderbetrag in Abhängigkeit von der Ausrichtung. Gleiches gilt bei starker Verschattung durch Nachbarobjekte, Bäume, etc.
- Maximale Förderhöhe: 1.250,– Euro
- Förderhöhe ist mit 30 % des Rechnungsbetrages begrenzt
Förderhöhe Stromspeicher:
- 20 % der Investitionskosten (ohne Installationskosten) bzw. max. 3.000,– Euro
Hinweis Stromspeicher:
Wurde bzw. wird die Investitionsförderung für PV und Stromspeicher von der OeMAG- in Anspruch genommen, so wird von der Stadt Linz die Anlage nicht gefördert.
Vorgangsweise:
- Antrag mit untenstehendem Formular herunterladen
- Förderungsantrag inklusive Beilagen an
Magistrat
Planung, Technik und Umwelt – Umweltmanagement
Hauptstraße 1-5, 4041 Linz bzw. um.ptu@mag.linz.at senden.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema:
Photovoltaikanlagen (Firmen, Organisationen) – Förderansuchen
https://www.linz.at/serviceguide/form.php?id=9395
https://www.linz.at/serviceguide/form.php?id=9471
Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Privatpersonen) – Förderansuchen