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Förderungen

EAG-Investitionszuschüsse für PV und Stromspeicher 2024 - erster Fördercall 15.04.2024

EAG-Investitionszuschüsse
Mit der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2024 werden die Fördercalls, die Fördermittel und die Fördersätze für das Jahr 2024 festgelegt. Dieser Fördercall gilt nur

  • für Unternehmen 
  • über 35 kWp PV-Anlagengröße
  •  PV-Anlagen die auf einer Frei-  oder Grünfläche

montiert werden.

Der erste Fördercall für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher startet am 15. April 2024, der erste Fördercall für Wasserkraftanlagen am 21. März 2024. Wie bereits in den vergangenen Jahren stehen für kleinere PV-Anlagen fixe Förderbeträge pro kWp fest. 2024 wird es drei Calls für die PV-Förderung geben: Von 15. bis 29. April, 12. bis 26. Juni und 7. bis 21. Oktober.

  • Kategorie A (≤ 10 kW): 195 €/kW (Reihung nach Einreichzeitpunkt)
  • Kategorie B (> 10 – 20 kW): 185 €/kW (Reihung nach Einreichzeitpunkt)
  • Anlagen > 20 kW (Reihung nach im Antrag anzugebenden Förderbedarf)
    • Kategorie C (> 20 – 100 kW): max. zulässiger Förderbedarf 150 €/kW
    • Kategorie D (> 100 – 1.000 kW): max. zulässiger Förderbedarf 140 €/kW
  • Förderhöhe Speicher: 200 €/kWh (nur gemeinsam mit PV förderbar)
  • Fördercalls für alle Kategorien: 15. April, 12. Juni, 7. Oktober
  • Die PV-Förderung für Privatpersonen bis 35 kW wurde durch die Umsatzsteuerbefreiung ersetzt.

Info und Förderkriterien: www.eag-abwicklungsstelle.at

Keine Steuer auf PV-Anlagen und Speicher ab 2024, sofern sie gemeinsam in einem Projekt umgesetzt werden!

Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 1.1.2024 ein vereinfachtes System: Für PV-Anlagen bis 35 Kilowatt peak (kWp) sowie dazugehörige Speicher, sofern sie gemeinsam im Zuge von einem Projekt umgesetzt werden, gilt der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet.

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt ab 1. Jänner 2024 für

  • den Kauf und die Installation von PV-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp,
  • deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden,

sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:

  • Gebäuden, die Wohnzwecken dienen,
  • Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
  • Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

Nähere Informationen sowie häufig gestellte Fragen zum Thema Umsatzsteuerbefreiung für PV-Module finden Sie ebenfalls auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html

Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) ein Förderantrag gestellt werden. Die Termine für die Fördercalls 2024 stehen noch nicht fest. Sie werden auf der → eag-abwicklungsstelle.at bekannt gegeben.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die OeMAG Ihre Förderung nur genehmigen kann, wenn die eingereichten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer ausgestellt wurden – andernfalls ist die OeMAG gesetzlich dazu verpflichtet, den Förderantrag abzulehnen.

Bis zu 75 % Förderung beim Heizkesseltausch bzw, "Raus aus Öl und Gas" ab 1.01.2024

Die neuen Förderhöhen gelten ab 1. Jänner 2024 – Fördertopf für 2024 ist mit 1,25 Mrd. Euro ausgestattet

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus-1

Neu-Infoblatt_raus_aus_Oel_2023_2024_EFH

NEU ab 1.01.2024

sind technologiespezifische Förderpauschalen, sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, als auch für Reihenhäuser und den mehrgeschossigen Wohnbau. Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher ist auch die Förderung. Eine Erdwärmepumpe ist teurer als ein Fernwärmeanschluss. Das wird nun auch bei den Förderpauschalen des Bundes abgebildet werden.

Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser: 

  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 Euro 
  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro 
  • Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro 
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro 
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro 

Auch neu sind weitere Zuschläge, etwa 1.200 Euro bei Ersatz eines Gas- durch einen Elektro-Herd, 5.000 Euro als Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wärmepumpe oder die Anhebung des Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage auf 2.500 Euro.

In der Kombination von Bundes- und Landesförderungen sowie der steuerlichen Begünstigung werden zukünftig durchschnittlich Dreiviertel der gesamten Investitionskosten übernommen. Die Förderhöhe wird jedes Jahr an den Baupreisindex angepasst. Die Bundesländer werden zumindest in der bisherigen Höhe weiter fördern.

Zusätzlich zu den Förderungen des Bundes sollen nach Vorstellung des Klimaministeriums die jeweiligen Zuschüsse der Bundesländer mindestens in der gleichen Höhe wie bisher bestehen bleiben. “Mit den neuen Förderungen wird der Heizungstausch so attraktiv wie nie zuvor”, teilte Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) in einer Aussendung mit. “Passend zur gewählten Heizung gibt es rund 75 Prozent Förderung. Und Menschen mit geringem Einkommen bekommen 100 Prozent der neuen Heizung finanziert.”

Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher der ÖMAG 2023 nächster Fördercall 09.10.2023 17.00 Uhr

Die Termine für die Fördercalls von Photovoltaik-Anlagen stehen fest. Anträge können auf eag-abwicklungsstelle.at eingereicht werden.

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Photovoltaik-Anlage. Darum hat das Klimaschutzministerium das Budget für die Photovoltaikförderung im heurigen Jahr nochmal massiv aufgestockt. Insgesamt werden 2023 rund 600 Millionen Euro an Förderungen ausgeschüttet. In der ersten Runde stehen über 250 Millionen Euro zur Verfügung.

Wesentliche Eckpunkte und Neuerungen im Jahr 2023

  • 29.10.2023  – 23.10.2023 – 17:00 Uhr Start des vierten und letzten Fördercalls für PV-Anlagen und Speicher.
  • Übersicht der Fördercalls:
    • März – Erster Call von 23.3.-6.4.2023
    • Juni – Zweiter Call von 14.6.-28.6.2023
    • August – Dritter Call von 23.8.-6.9.2023 (nur Kategorie A und B)
    • Oktober – Vierter Call von 9.10.-23.10.2023 (alle Kategoerien A-D)
  • Neues Rekord-Jahresbudget für PV und Stromspeicher
    • EUR 328 Mio Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
    • EUR 268 Mio Zusatzbudget für nicht bedeckte EAG-Anträge über den Klima- und Energiefonds
      • Infos zum Zusatzbudget: Privatpersonen, die eine klassische Aufdachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowattpeak beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Dafür muss bei der regulären Antragstellung über eag-abwicklungsstelle.at nur die Zustimmung erteilt werden, dass man sich für eine Weiterleitung der Daten an die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds einverstanden erklärt. Dann werden die Anträge, die nicht über das EAG bedient werden können, automatisch weitergeleitet. Es ist also kein weiterer Antrag zu stellen.
  • Fixer Fördersatz für PV-Anlagen der Kategorien A und B (bis 20 kWp)
    • Die Reihung erfolgt nach dem Einreichzeitpunkt.
  • Erleichterungen für Privatpersonen (= Verbraucher:innen nach dem KSchG)
    • Zeitpunkt der Antragstellung
      • Die Einreichung des Förderantrags ist ab jetzt auch nach Beginn der Arbeiten möglich. Der Erstantrag ist einzureichen, bevor die PV-Anlage in Betrieb genommen wird.
      • Wenn vor Inbetriebnahme bereits ein gültiger Erstantrag gestellt wurde, ist eine erneute Einreichung des Förderantrags auch später (also nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde) möglich. Das dient vor allem als Erleichterung für Personen, die in der Vergangenheit einen gültigen Erstantrag gestellt haben, aber noch keine Förderung erhalten haben. Diese Personen können somit – nach gültigem Erstantrag – nicht nur mit dem Bau der Arbeiten beginnen, sondern auch die Anlage in Betrieb nehmen.
      • Diese Regelungen gelten nicht, wenn bereits vor dem 21. April 2022 mit den Arbeiten begonnen wurde.
    • Kopierfunktion der Antragsdaten
      • Wenn in der Vergangenheit bereits ein Antrag gestellt wurde, können die Daten durch die Kopierfunktion einfach in den neuen Antrag übernommen werden.

EAG 2021 Fördertarife

 

Update Leitfaden Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher _ Fördercall 09.10.2023 Kategorie A - D

4. Förderstart ist am 09.10.2023 um 17 Uhr; Förderstelle ist die OeMAG – www.oem-ag.at

Im PDF findest Du den gesamten Leitfaden wie der oder die Förderanträge einzureichen sind.

EAG_IVZ_Leitfaden_Kopierfunktion_

Viel Erfolg!

Beginn der Antragstellung: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen (gem. § 56 EAG idgF) für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab dem 09.10.2023, 17:00 Uhr MESZ eingebracht werden.
Nach Beginn der Ticketziehung am 09.10.2023 ist die Vervollständigung erst ab dem Folgetag möglich. Die Information zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie in Ihrem Bestätigungsmail nach Ticketziehung.

  • Ticketziehung: Steigen Sie zwischen 09.10.2023 und 23.10.2023 ausschließlich über die OeMAG-Homepage (www.oem-ag.at) ein. Löschen Sie ggf. vorher gespeicherte COOKIE-Dateien, Browserverlauf und Cache.
  • Reihung der Anträge: Bitte beachten Sie, dass folgende Reihungskriterien für die Förderanträge (Photovoltaik und Stromspeicher) maßgeblich sind:
    • Kategorie A (0,01 – 10 kWp)und Kategorie B (> 10 – 20 kWp) : Einreichzeitpunkt (“first-come-first-served”- bzw. Windhund-Prinzip)
    •  Kategorie C (> 20 – 100 kWp) und Kategorie D (> 100 – 1.000 kWp): Förderbedarf in Euro/kWp und EinreichzeitpunktKategoriezuteilung (A, B, C oder D): Der Förderantrag wird automatisch anhand der Modulspitzenleistung in kWp im gezogenen Ticket einer Kategorie (A, B, C oder D) zugeordnet. Bei Erweiterung ihrer Photovoltaikanlage ziehen Sie bitte nur ein Ticket für die Modulspitzenleistung in kWp der Erweiterung.

Einreichung Stromspeicher (Neuerrichtung)

Das Ticket für Stromspeicher kann nur über den Förderantrag für die Photovoltaikanlage (Neuanlage oder Photovoltaik-Erweiterung) gezogen werden. Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht mehr möglich. Stromspeichererweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderung. Gefördert werden maximal 50 kWh Nettokapazität (der Speicher darf größer 50 kWh errichtet werden, jedoch werden davon nur 50 kWh für die Förderung anerkannt).

Versorgungssicherheit im ländlichen Raum "Energieautarke Bauernhöfe" ab 15.02.2023

Mit 15.02.2023 startet die Programmausschreibung „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – energieautarke Bauernhöfe“. Es stehen bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Planung und Einreichung ist ausreichend Zeit!

Link für Online-Antragstellung:

Informationen für Dein Projekt findest du im LEITFADEN.

Wer wird gefördert?
Förderungsanträge können von BewirtschafterInnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechender LFBIS-Betriebsnummer gestellt werden.

Was wir gefördert?
Modul A – „Einzelmaßnahmen“ Photovoltaik, Nachrüstung Speicher, LED

Einreichung vor Umsetzung bzw. rechtsverbindlichen Bestellung

Die Anlage muss innerhalb von 36 Monaten ab Förderzusage umgesetzt und in Betrieb genommen werden.

Photovoltaik
0-10 kWp                    € 285,-
10-20 kWp                  € 250,-
20-50 kWp                  € 180,-

Stromspeicher                    € 200,- pro kWh mind. 4 kWh Obergrenze bis 50 kWh

Gefördert werden Stromspeicher, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Biomassekessel, E-Mobilität oder auch die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes. In Summe stehen bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro dafür aus Mitteln des Klimaschutzministeriums zur Verfügung. Die Förderhöhe pro Betrieb ist auf 250.000 Euro begrenzt.

Das Programm ist modular aufgebaut: Modul A „Einzelmaßnahmen“, Modul B „Gesamtenergiekonzept“, Modul C „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“ und Modul D „Notstrom“. Das bedeutet, dass neben Einzelmaßnahmen auch Gesamtlösungen gefördert werden können. Die Förderanträge müssen, mit Ausnahme des Moduls D, vor Umsetzung eingereicht werden.

Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Solargründach Förderung der Stadt Linz

Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG im Linzer Stadtgebiet die Installation von Photovoltaikanlagen und/oder Stromspeicher. Wird gleichzeitig eine Dachbegrünung und eine PV-Anlage errichtet bzw. auf einen bestehenden Gründach eine PV-Anlage installiert, so gibt es eine erhöhte Förderung für PV-Anlagen.

Hinweis:
Photovoltaik-Kleinstanlagen (Balkonkraftwerke) werden nicht gefördert!

Empfehlung für Photovoltaikanlagen, die nicht direkt in die Dachfläche integriert werden können:

In diesem Fall bitten wir Sie, vor der Installation der Anlage das städtische Ortsbildservice zu kontaktieren, um eventuelle Optimierungsmöglichkeiten für Ihre geplante Fotovoltaikanlage im Hinblick auf den Schutz des Ortsbildes zu besprechen.

Vorgangsweise:

  • Antrag mit untenstehendem Formular herunterladen
  • Förderungsantrag inklusive Beilagen an

Magistrat
Planung, Technik und Umwelt – Stadtklimatologie und Umwelt
Hauptstraße 1-5, 4041 Linz

bzw. ptu.sku@mag.linz.at senden.

  • Näheres zu den Förderbedingungen bzw. zur Abwicklung der Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Förderformular.Förderhöhe Photovoltaikanlage: 
  • 125,– Euro für pro installiertem Kilowatt Maximalleistung der Anlage (kW Peak)
  • Maximale Förderhöhe: 625,– Euro

Förderhöhe Solargründach:

  • 225,– Euro pro kWp
  • Maximale Förderhöhe: 1.125,– Euro

Förderhöhe Stromspeicher:

  • 100,– Euro pro kWh
  • Maximale Förderhöhe 2.000,– Euro

Hinweis Stromspeicher:
Wurde bzw. wird die Investitionsförderung für Stromspeicher von der OeMAG- in Anspruch genommen, so wird von der Stadt Linz der Stromspeicher nicht gefördert.

Förderungsrichtlinien

Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema

Weiterführende Links

 

 

Förderung für E-Mobilität und Wallbox

Neben der Förderung von Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, auch eine Förderung für Ladeinfrastruktur
(Wallboxen oder intelligente Ladekabel) zu beantragen.

Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:
600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder
600 Euro für eine Wallbox (Heimladestation)
in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder

900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox
in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage

1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Lade
station mit Lastmanagement bei Installation in einem

Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das Projekt erforderlich.
Registrierung (Schritt 1)

Die Registrierung erfolgt ausschließlich online
unter www.emob.klimafonds.gv.at/registrierung
und ist in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets, längstens bis 31.03.2023 möglich.
Folgende Daten werden dafür benötigt
:
Angaben zum/zur AntragstellerIn (Vor- und Nachname und Geburtsdatum)
Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)
E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer
Projektdaten (Art des Elektrofahrzeuges und/oder Art der Ladeinfrastruktur; voraussichtliches Lieferdatum
bzw. Rechnungsdatum

Solarbonus ist da! | Jetzt 1.500 Euro holen: Solar statt Öl und Gas

Seit 4.04.2022 gibt es für Private 1.500 Euro im Rahmen der Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“, wenn beim Kesseltausch zusätzlich eine Solarwärme-Anlage installiert wird. Anbei das Infoblatt der KPC, man kann ab sofort Förderanträge stellen.

 Der Solarbonus ist mit der Landesförderung kombinierbar.

Alle Infos https://www.solarwaerme.at/foerderuebersicht-privat/

Infoblatt_raus_aus_Oel_2021_2022_EFH

Förder-Turbo für Photovoltaikanlagen in Kärnten

Mit dem neuen Förderangebot können sich Kärntnerinnen und Kärntner bis zu 70 Prozent der Errichtungskosten für eine Photovoltaikanlage zurückholen.

Errichtet der Besitzer eines Einfamilienhauses also eine PV-Anlage mit 10 kWp, so erhält er dafür vom Bund 2.500 Euro und vom Land 4.800 Euro Förderung, gesamt 7.300 Euro. Gedeckelt ist die Förderhöhe mit 70 Prozent der Gesamtkosten. „Eine Photovoltaikanlage am Eigenheim produziert nicht nur saubere Energie, sondern senkt auch die Stromkosten. Das schon die Umwelt und die Geldbörse.

Details zum Förderprogramm