1. Fördercall für PV und Stromspeicher, DO 23.3.2023 ab 17.00 Uhr - Solarier www.solarier.at

Hausmesse mit Oktoberfest

SAMSTAG, 19. OKTOBER 2024

von 9 bis 14 Uhr | Bach 8, 4209 Engerwitzdorf

Weißwurst & Bier

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FÖRDERCALL am 23.03.2023 ab 17.00 Uhr
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. Nach der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung ist keine Mindestgröße für die Erweiterung einer PV-Anlage definiert.

Förderanträge für Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) kannst du auf der Onlineplattform EAG Investitionszuschüsse der OeMAG stellen.

Was und wann wird gefördert und was wird benötigt?
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.
Man benötigt: Vor Ticketziehung ist eine gültige Netzzusage (auch für Erweiterungen) oder das Bekanntgabeschreiben des Zählpunktes erforderlich. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht mehr möglich.
Stromspeichererweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderung.

TERMINE:
März – Erster Fördercall von 23.3.-6.4.2023
Juni – Zweiter Fördercall von 14.6.-28.6.2023
August – Dritter Fördercall von 23.8.-6.9.2023 (nur Kategorie A und B)
Oktober – Vierter Call von 9.10.-23.10.2023

Fördersätze Photovoltaik
Kategorie A (0,01-10kWp) :285 €/kWp
Kategorie B (> 10 – 20kWp) 250 €/kWp
Kategorie C (> 20 – 100kWp) 160 €/kWp*
Kategorie D (> 100 – 1000kWp) 140 €/kWp*

Kategorie C-D: *Maximaler Fördersatz ist vorgegeben; zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp (bis zum max. Fördersatz).
Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“)
Bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Fördersätze Speicher
Stromspeicher 200 €/kWh Fixer Fördersatz, Reihung ist an zwingend einzureichende PV-Anlage gekoppelt

Infos zum Ablauf
Privatpersonen, die eine Aufdachanlage bis zu einer Leistung von 20 KWp beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden bei erteilter Zustimmung zur Weiterleitung der Daten an die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds automatisch in die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet.
Es ist also kein weiterer Antrag zu stellen.
Weiter Infos dazu auf:

EAG Abwicklungsstelle genaue Info